Kleinkrieg unter Kriminalbeamten
Ermittlungen gegen den NSU kommen nicht voran
“Mobile App” – Betrüger plündert tausende Konten
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Wenn in Strafsachen Kosten zu erstatten sind, arbeiten die Gerichte in Nordrhein-Westfalen schnell. Meist dauert es keine zwei Wochen, bis die Oberjustizkasse in Hamm das Geld überweist. Doch es gibt leider auch Ausreißer…
Mit so einem Fall durfte ich mich herumschlagen. Ich hatte nach einem Freispruch meines Mandanten dem Gericht meine Kosten mitgeteilt. Das war am 5. Januar 2011. Nichts passierte. Am 17. Mai schickte ich den Antrag erneut ans Gericht. Kann ja sein, dass er beim ersten Mal nicht angekommen ist. Oder in eine falsche Akte sortiert wurde. Auf die Zahlung wartete ich allerdings vergebens. Ebenso auf Rückfragen zur Sache.
Am 29. August 2011 bat ich darum, meinen Antrag zu bearbeiten. Keine Reaktion. Deshalb meldete ich mich am 2. Dezember 2011 wieder. Ich wies darauf hin, dass ich nun schon elf Monate auf mein Geld warte. Für den Fall, dass ich nun erneut nichts hören würde, kündigte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.
Das Gericht verweigerte weiter jede Kommunikation, so dass ich kurz nach dem 1. Geburtstag meines Antrags tatsächlich Dienstaufsichtsbeschwerde einlegte. Pünktlich mit der Eingangsbestätigung für die Beschwerde hatte ich die Zahlung auf dem Konto. Das hatte keine Woche gedauert.
Für mich wäre die Sache damit erledigt gewesen. Aber so eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss ja auch beschieden werden. Was mir der Präsident des Amtsgerichts schreibt, ist durchaus bemerkenswert.
Zunächst bestätigt mir der Gerichtspräsident, mein Kostenantrag sei tatsächlich am 7. Januar 2011 eingegangen. Damals sei die Gerichtsakte aber bereits an die Staatsanwaltschaft versandt gewesen. Deshalb habe man die Akte am 10. Januar 2011 zurückgefordert. Und jetzt kommt’s:
Eine Rücksendung der Akte durch die Staatsanwaltschaft erfolgte nicht. Erst aufgrund Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde wurde die Akte von der Staatsanwaltschaft zurückgesandt. … Ich bedauere die späte Erledigung Ihres Antrags, sehe aber in meinem Geschäftsbereich keinen Grund zu dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Die Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft liegt nicht in meinem Verantwortungsbereich.
Nun ja, das Gericht hat also alles Erforderliche getan, wenn es nach Eingang eines Kostenantrages die Akte bei der Staatsanwaltschaft zurückfordert. Ob die Akte dann tatsächlich zurückkommt und der Kostenantrag somit bearbeitet werden kann, muss das Gericht nicht interessieren. Demgemäß darf es drei weiteren Schreiben, mit denen ich auf den nichterledigten Antrag hingewiesen habe, auch einfach ignorieren – denn die Akte ist ja auf die erste Anforderung nicht zurückgekommen. (Wäre auch mal interessant, wo die Mahnungen abgeheftet wurden, so ganz ohne Akte.)
Mich stellt die Antwort nicht zufrieden. Wieso dürfen normale Erinnerungsschreiben und sogar die Ankündigung einer Beschwerde ignoriert werden? Wenn das der Fall ist, wieso wird bei Eingang einer Dienstaufsichtsbeschwerde dann aber doch bei der Staatsanwaltschaft Druck gemacht, damit diese sich nun doch mal von der Akte trennt?
Aber so lässt sich das Ganze halt als Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft verkaufen, für die man nun wirklich rein gar nichts kann. Ich habe mich gefragt, woran dieser Argumentationsstil erinnert. Dann fiel mir Christian Wulffs Anwalt ein.
Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung, “Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss“.
Bemerkenswert ist allerdings, was in Acta fehlt: Es fehlen angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten für die Beklagten. Und noch sehr viel bemerkenswerter ist, was noch so alles in Vorbereitung ist: Hinter Acta lauert Ipred (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Darin sollen die stumpfen Formulierungen des Acta-Abkommens scharf geschliffen werden. Dort wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet. Acta ist also nur die Lokomotive, die die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll. Die EU-Kommission will sich vom EU-Gerichtshof eine TÜV-Plakette für die Lok und grünes Licht für den gesamten Zug geben lasen. Es wäre fatal, wenn das so funktionieren würde.
Reiner Zufall ist die ähnliche Stossrichtung des Kommentars mit unserer DigiGes-Pressemitteilung: ACTA zum EuGH: EU-Kommission spielt auf Zeit.
Mein Mandant raucht schon mal ganz gern einen Joint. Den Stoff besorgte er bei einem Bekannten. Dummerweise stand der Bekannte bereits im Verdacht, sich mit dem Verkauf weicher Drogen etwas dazu zu verdienen. Deshalb wurde seine Kommunikation abgehört. Mit der Folge, dass auch Beweismittel gegen meinen Mandanten anfielen.
Die gewechselten SMS waren vielsagend. So gab mein Mandant, damals noch ohne Anwalt, den Erwerb von einigen Gramm Marihuana zu. Es werde schon nicht so schlimm kommen, sagte ihm der freundliche Kommissar. Das Ganze falle ja fast noch unter Eigenbedarf.
Als mein Mandant jetzt Post vom Gericht bekam, fiel er aus allen Wolken. Von wegen Eigenbedarf. In dem Schreiben hieß es nämlich:
In Ihrer Strafsache wegen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM werden Sie auf Anordnung des Gerichts zur Hauptverhandlung geladen.
Auch der Eröffnungsbeschluss war beigefügt. Darin stand:
In der Strafsache gegen B.N. wegen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM wird die Anklage der Staatsanwaltschaft … zugelassen.
Mein Mandant kriegte natürlich leichte Panikattacken. Das las sich ja nicht so harmlos. Selbst mit dem Gericht diskutieren wollte er nicht. So kam ich ins Spiel. Wie sich herausstellte, arbeitet das betreffende Amtsgericht offenbar gern mit Textbausteinen. Wenn jemand wegen eines Drogendelikts angeklagt wird, fügt die Geschäftsstelle in die Ladung und die Eröffnungsbeschlüsse immer Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM ein.
Auch wenn das so gar nicht stimmt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft legt meinem Mandanten nämlich nur den Erwerb der paar Gramm Marihuana zur Last, den er tatsächlich bei der Polizei zugegeben hat. Vor Gericht kann immer nur das verhandelt werden, was auch angeklagt ist. In der Ladung mag man den Textbaustein noch verschmerzen. Im Eröffnungsbeschluss, der ja für das Verfahren eine große Bedeutung hat, ist die Aufzählung der gesamten Drogenverwertungskette als Tatvorwurf schon ein krasser Schnitzer. Es stellt sich die Frage, ob der Richter liest, was er unterschreibt.
Ich werde mal vorsichtig nachfühlen, ob man das in Zukunft nicht lieber unterbinden möchte. Von formalen Angriffspunkten abgesehen, kann der Richter doch nicht wollen, dass verunsicherte Angeklagte sich schon auf Jahre im Knast sehen – und sich deswegen womöglich sogar aus dem Staube machen. Wobei einige schlaflose Nächte, die mein Mandant hatte, ja eigentlich ausreichen sollten, um amtliche Schreiben nicht mit falschen Vorwürfen zu garnieren.
Andererseits hat die Praxis des Amtsgerichts mir einen Auftrag gebracht. Mein Mandant hatte eigentlich vor, die Sache wegen der paar Gramm selbst durchzustehen. Jetzt will er auf keinen Fall ohne Verteidiger in die Verhandlung. So ganz konnte ich sein Vertrauen in die Fähigkeiten des Gerichts nicht wieder herstellen. Wie auch.